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BGH, 19.06.1952 - IV ZR 211/51 |
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- BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50
Ehescheidung bei Widerspruch
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - IV ZR 211/51
Massgebend ist vielmehr, wie weit die Ehe eine bindende und verpflichtende Kraft erlangt hat, wie weit es zur Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist, zu der die Parteien durch die Eheschliessung verpflichtet waren, wie weit diese Lebensgemeinschaft entwicklungsfähig war und wie weit sich in ihr das Wesen der Ehe erfüllt hat (vgl. BGH 1, 87 [91]).